Rahmenbedingungen

Grundlegendes zur Behandlung

1) Allgemeines:

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch psychologische Behandlung. Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt. (vergleiche dazu Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361).

Die engagierte Mitarbeit der Patient:innen bei der Psychotherapie ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der Psychotherapie. Es liegt in der Natur der Psychotherapie, dass es den Patient:innen in Phasen intensiver Bearbeitung von Erlebnissen auch schlechter gehen kann. Ebenso können Gefühle der unterschiedlichsten Art für oder gegen die Psychotherapeut:innen empfunden werden. In allen Fällen sollten diese Gefühle mit mir besprochen werden.

Der therapeutischen Arbeit geht ein beratendes Erstgespräch voraus, in dem Therapieablauf, Rahmenbedingungen und Problemstellung besprochen werden. Für das Erstgespräch werden von mir 90 Euro verrechnet. 

Die Dauer einer Psychotherapie ist von individuellen Faktoren bestimmt und kann daher generell nicht verbindlich angegeben werden.

Als Psychoanalytiker:innen/Psychotherapeut:innen unterliegen wir lt. §15 PthG. der Schweigepflicht, so auch ich. Diese ermöglicht eine respektvolle und vertrauensvolle therapeutische Beziehung.

2) Kosten

siehe Preise

Die Bezahlung der Stunde kann entweder bar oder per Bankomat erfolgen. 

3) Krankenkassenplätze

Für die Psychotherapie ist eine Teilrefundierung über Krankenkassen bei Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung möglich.  Die Höhe der Refundierung richtet sich danach, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Bei vielen Krankenkassen kann die Refundierung variieren, daher wenden SIe sich bitte an ihren Versicherungsträger.

4) Absageregelung:

  • Termine, die bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden nicht verrechnet.
  • Termine, die ohne Absageam selben Tag, oder innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden ausnahmslos verrechnet.

5) Therapieende:

Eine Beendigung der Therapie ist im Fall auf beiden Seiten spürbar. Jede:r Patient:in ist freiwillig in Therapie und kann daher auch selber bestimmen, wann die Therapie beendet wird. Dies wird meist spürbar und sollte gleich angesprochen werden. Eine Beendigung sollte immer persönlich in der Stunde besprochen werden.